Externer Datenschutzbeauftragter ab € 95.- / Monat netto

für Unternehmen, Ärzte, Pflegeheime, Pflegedienste, Dentallabore, Auftragsverarbeiter und Vereine.

Vorteile des externen Datenschutzbeauftragten:

Keine Mitarbeiterausbildung und -freistellung
bei der Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten

Aufgabendefinierung
nach Art. 39 DSGVO
Transparente Kosten
für die Leistungserbringung
Syncrone Dokumentation
in der Webanwendung





DSGVO

Aktuell


Übersicht:



Datenschutz im Homeoffice

Homeoffice, Telearbeit und mobiles Arbeiten steht grundsätzlich nicht im Widerspruch des Datenschutzes.

Die Entscheidung, welche Daten z.B. im Homeoffice verarbeitet werden können und dürfen treffen Sie als Arbeitgeber und übernehmen dafür die Verantwortung.
Die Prüfung wie die Daten nach der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) zu schützen sind, ist im Einzelfall prüfen.

Datenschutz und Datensicherheit.

Datenschutz und Datensicherheit sind untrennbar miteinander verbunden.
Der Gedanke, wir befinden uns bei der Corona-Pandemie in einer Ausnahmesituation, welche (auch) "Ausnahmen oder Sonderregeln" zulässt, könnte schnell gefasst werden.

Was ist allerdings, wenn die "Ausnahme oder Sonderregel" ihre Datensicherheit gefährdet?
Bewerten Sie einmal Ihre Daten als Kapital, was ist wenn sie z.B. durch einen Trojaner verschlüsselt werden und unwiderbringlich verloren gehen?
Sind Sie dann als Unternehmen noch handlungsfähig?

Welche Sicherheitsstandards haben Sie für das Homeoffice gewählt, sind diese dokumentiert und werden eingehalten?
Nutzen Sie eine Datenschutzverpflichtung für die Durchführung von Homeoffice / Telearbeit mit Ihren Mitarbeitern.
In dieser wird auch die Einhaltung der Sicherheitsstandards geregelt.

Benötigen Sie hierbei Unterstützung, dann nehmen Sie Kontakt auf:

Vorabinformationen erhalten Sie auch:

0 61 81 - 49 32 45
info@abtinet.de


 

Wer benötigt muss nach der DSGVO einen Datenschutzbeauftragten?

Die Bestell- bzw. Bennenungspflicht für einen Datenschutzbeauftragten kann sich für Verantwortliche und/oder Auftragsverarbeiter aus der DSGVO oder nationalem Recht (BDSG) ergeben.

Nach Art. 37 Abs. 1 lit. b, c DS-GVO müssen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter auf jeden Fall einen Datenschutzbeauftragen benennen:
Gemäß § 38 BDSG-neu ist eine Bestell- bzw. Benennungspflicht auch in folgenden Fällen erforderlich:

Dem Unternehmen ist es freigestellt, einen internen oder externen Datenschutzbeautragten zu benennen. Der Datenschutzbeauftragte wird auf der Grundlage seiner Qualifikation und des Fachwissens, welches er auf dem Gebiet des Datenschutzrechts, der Datenschutzpraxis und der Grundlage seiner Fähigkeit zur Erfüllung der in Artikel 39 genannten Aufgaben besitzt benannt.

Die Qualifikation und das Fachwissen sind Voraussetzung zur Erfüllung der Aufgaben des externen Datenschutzbeauftragten nach Art. 39 DSGVO. Seit seiner Qualifizierung 2001 ist Horst Abt als Datenschutzbeauftragter tätig. Für Unternehmen bis 100 Mitarbeiter übernimmt er die Aufgaben des externen Datenschutzbeauftragten.

Welche Aufgaben hat der Datenschutzbeauftrage / externe Datenschutzbeauftragte?

Dem Datenschutzbeauftragten obligen gemäß Art. 39 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zumindest folgende Aufgaben:

Der Datenschutzbeauftragte und andere Aufgaben (Interessenkonflikt)

Datenschutzbeauftragte können gemäß Art. 38 Abs. 6 lit. DSGVO auch andere Aufgaben und Pflichten wahrnehmen, sofern diese nicht zu einem Interessenkonflikt gemäß Art. 38 Absatz 6 lit. 2 DSGVO führen. Die Verantwortung dafür obliegt dem Verantwortlichen. Tätigkeitsbeispiele, die zu einem Interessenkonflikt führen können:

Vorteile des externen Datenschutzbeauftragten




Vorabinformationen erhalten Sie auch:

0 61 81 - 49 32 45
info@abtinet.de



Welche Mindestanforderungen stellt die DSGVO an Unternehmen?

Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten, da jedes Unternehmen individuelle Verarbeitungstätigkeiten durchführt. Jedoch fallen in der Regel folgende Anforderungen an:

Umsetzung der DSGVO ohne Bestellpflicht eines Datenschutzbeauftragten


Sie benötigen keinen Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen und möchten sich auf Ihre Kernkompetenz konzentrieren?
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung in Ihrem Unternehmen bei folgenden Tätigkeiten: